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naturenergie netze: Antrag zur Kostenprüfung ist eingereicht
Alle fünf Jahre muss die naturenergie netze GmbH einen umfangreichen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen und detailliert Auskunft über ihre Kosten geben. Auf Basis der eingereichten Daten legt die Bundesnetzagentur die Erlösobergrenzen der nächsten Jahre fest. Anfang Juli gab naturenergie netze den Antrag für die Jahre 2024 bis 2028 fristgerecht ab. Kostenprüfung heißt dieser Vorgang, der mit viel Arbeit verbunden ist.
Arbeit, die allerdings wichtig ist. Denn die Erlösobergrenze bestimmt maßgeblich den Umsatz des regulierten Netzbetriebs – und damit die wirtschaftliche Situation von naturenergie netze. Erste Vorbereitungen für die Erstellung der Unterlagen begannen bereits im April 2021. Im März dieses Jahres begann für das Projektteam die intensive Arbeitsphase. Insgesamt übergab naturenergie netze zehn Excel-Erhebungsbögen, mehr als 200 Seiten Erläuterungen und Hunderte Seiten von Anlagen. Zu diesen gehörten beispielsweise Betriebsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge und Rechnungen.
„Die Kostenprüfung ist mit großem Abstand das finanziell bedeutendste Projekt für naturenergie netze“, erklärt Boris Philippeit. „Ich bin daher sehr froh, dass wir ein eingespieltes Team in den Bereichen NR – Regulierungsmanagement + Netzwirtschaft – und AC – Controlling-Services – haben, das diese Herausforderung routiniert bewältigen konnte.“
Anforderungen sind gestiegen
Die Unterlagen sind quasi eine detailliertere Version des Jahresabschlusses. So gilt es beispielsweise, die Kostenentwicklung der Jahre 2017 bis 2021 zu erläutern. Außerdem ist darzulegen – teilweise auf Ebene einzelner Projekte wie etwa der Einführung des neuen Netzanschlussportals –, wieso die entstandenen Kosten effizient und betriebsnotwendig sind. „Im Vergleich zur letzten Kostenprüfung vor fünf Jahren sind die Anforderungen enorm gestiegen“, sagt Oliver Kreml, Leiter Regulierungsmanagement + Netzwirtschaft. „Viele Sachverhalte, die damals noch unter dem Radar der Behörde geblieben waren, müssen wir heute explizit in einem eigenen Kapitel erläutern.“ Wichtig für den Erfolg des Projekts waren deshalb die Unterstützung durch die Beratungsgesellschaft Infoplan und der enge Austausch mit dem Regulierungsmanagement von Netze BW.
Jörg Reichert, Vorsitzender der Geschäftsleitung, würdigt die vollbrachte Arbeit: „Ganz herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung der Unterlagen zur Kostenprüfung mitgewirkt haben. Nicht nur verschiedene krankheitsbedingte Ausfälle, sondern auch im Vergleich zur letzten Prüfung deutlich erhöhte Anforderungen haben uns vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Dass das Team diese gemeistert hat, spricht für ein ausgesprochen gutes Teamwork!“
Auch Oliver Kreml ist stolz auf das Geleistete: „Mein Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen, die mit mir zusammen im Projektteam Vollgas gegeben haben. Und natürlich auch an alle in der ED-Gruppe, die uns die benötigten Daten und Informationen zugeliefert haben.“
Nur der erste Meilenstein
Die Abgabe der Daten ist nur der erste Meilenstein auf dem Weg zur Genehmigung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur. Besonders spannend wird es, wenn sie alle Unterlagen geprüft hat und Nachfragen stellt. Wann genau das sein wird, lässt sich schwer vorhersagen. Ein finales Ergebnis gibt es wahrscheinlich erst Mitte bis Ende 2023.
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