Frist vergangen? Anlage genehmigt!
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, gibt es jetzt entscheidende Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren. Drei Monate haben die Netzbetreiber Zeit, Einwände gegen die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen einzubringen. Ist die Frist abgelaufen, gilt der Antrag als genehmigt.